Zunächst muss an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen einem Gerät und einer Komponente (jeweils zur Verwendung in einem explosionsgefährdeten Bereich) hingewiesen werden. Ein Gerät verfügt über eine Bescheinigung (beispielsweise, aber nicht notwendiger Weise eine Baumusterprüfbescheinigung), die die Inbetriebnahme dieses Geräts im explosionsgefährdeten Bereich zulässt – ggf. unter Auflagen. Eine bescheinigte Komponente muss immer hinsichtlich ihrer zulässigen Betriebsbedingungen an dem Gerät hin untersucht werden.)
In der Regel ist eine von uns gefertigte Komponente (Beispiel: Flanschheizkörper oder Durchlauferhitzer) so für sich nicht einsatzfähig. Es müssen noch Ventile, Rohrleitungen, Pumpen usw. angeschlossen werden. Die Auswirkungen dieser Bauteile können wir im Detail ebenso wenig beeinflussen wie die Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus handelt es sich um die von uns gefertigten Komponenten fast ausschließlich um speziell für diesen Einsatzfall ausgelegte Artikel.
Aus diesem Grund gibt es für das elektrische Anschlussgehäuse einen so genannten „U“-Schein, also eine Bescheinigung für die Komponente, die sich von einer Bescheinigung für ein Gerät unterscheidet.
Im Rahmen der Inbetriebnahme muss, bevor das Gerät in einem explosionsgefährdeten Bereich verwendet wird, die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Kennwerte überprüft und bescheinigt werden. Dies kann nur durch eine benannte Person durchgeführt werden. Zu diesen Prüfungen gehört unter anderem die Ermittlung der maximal auftretenden Temperatur von Oberflächen, an denen ein zündfähiges Gemisch gezündet werden kann. Diese Temperaturen müssen mit hinreichendem Sicherheitsabstand zur jeweiligen durch die Temperaturklasse vorgegebenen Grenztemperatur haben.